Zahlt die Krankenkasse etwas dazu?

Bei einer vorliegenden Indikation, beispielsweise “Reizdarm”, “Adipositas” oder “Essstörung” beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den ersten fünf Beratungen (nach § 43 SGB V) mit etwa 25 bis 100 Prozent. Um zu erfahren, wie hoch dein Zuschuss ist, informiere dich bei deiner Krankenkasse oder rufe mich an. Ich kann dir zu den gängigen Kassen die Sätze nennen. Die Kostenübernahme bzw. der -zuschuss privater Krankenversicherung ist vom jeweils geschlossenen Vertrag abhängig. Unter dem nächsten Punkt erfährst du, was du tun musst, um den Zuschuss zu erhalten.

Eine Adipositas besteht bei einem BMI (Body-Mass-Index) ab 25. So errechnest du deinen BMI: Körpergewicht:(Körpergröße in m)2.

Maja Seimer

Maja Biel

Ernährungswissenschaftlerin aus Hamburg