Bei einer vorliegenden Diagnose, beispielsweise “Reizdarm”, “Adipositas” oder “Essstörung” beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an mindestens fünf Beratungen (nach § 43 SGB V) mit etwa 25 bis 100 Prozent. Um zu erfahren, wie hoch dein Zuschuss ist, informiere dich bei deiner Krankenkasse. Die Kostenübernahme bzw. der -zuschuss privater Krankenversicherung ist vom jeweils geschlossenen Vertrag abhängig. Unter dem nächsten Punkt erfährst du, was du tun musst, um den Zuschuss zu erhalten.
Information zu Adipositas: Sie besteht bei einem BMI (Body-Mass-Index) ab 25. So errechnest du deinen BMI: Körpergewicht:(Körpergröße in m)2.